Die Taufe – Was Sie schon immer einmal wissen wollten!
Mit der Taufe wird ein Mensch in die christliche Gemeinschaft aufgenommen. Das wichtigste Element der Tauffeier ist das Wasser. Dreimal wird dem Täufling Wasser über den Kopf gegossen. Dazu spricht die Pfarrerin oder der Pfarrer:
„Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes!“
Urelement Wasser
Wasser ist das Urelement des Lebens. Nur mit Wasser kann Leben entstehen. Wasser kann aber auch eine Bedrohung für das Leben sein. Im Wasser kann Leben untergehen und enden. Der Täufling erfährt symbolisch im Wasserritus, was Jesus Christus durchlebt hat. Wie er durch den Tod hindurch zum ewigen Leben gelangt ist, so kommt das Wasser über den Täufling, und er „taucht auf“ als Mensch des neuen Lebens.
In manchen Gemeinden ist es üblich, dass Paten, Familie und Freunde Wasser aus Bächen und Flüssen ihrer Heimat mitbringen. Ein schönes Symbol von Schöpfung und Gemeinschaft.
Symbol Licht
Das Licht ist das zweite wichtige Symbol der christlichen Taufe. Es erinnert an das Jesuswort: „Ich bin das Licht der Welt…!“ (Joh 8,12). Für Getaufte kann im Gottesdienst und später an Erinnerungstagen der Taufe eine persönliche Kerze entzündet werden. Diese Taufkerze können Patin und Pate gestalten. Sie ist ein schönes Geschenk, das noch lange nachwirkt.
Alter christlicher Brauch ist es, dem Neugetauften ein weißes Gewand als Symbol des ewigen Lebens überzuziehen. In der evangelischen Kirche werden Kinder zur Taufe aus diesem Grund oft weiß gekleidet.
Der Glaube
Zur Taufe zugelassen sind alle, die bereit sind, den Glauben an Jesus Christus zu bekennen. In der Evangelischen Kirche ist die Kleinkindertaufe die Regel. Da die Kinder den Glauben noch nicht selbst bekennen können, sprechen Patinnen oder Paten stellvertretend das Glaubensbekenntnis:
Ich glaube an Gott,
den Vater, den Allmächtigen,
den Schöpfer des Himmels und der Erde.
Und an Jesus Christus,
seinen eingeborenen Sohn, unsern Herrn,
empfangen durch den Heiligen Geist,
geboren von der Jungfrau Maria,
gelitten unter Pontius Pilatus,
gekreuzigt, gestorben und begraben,
hinabgestiegen in das Reich des Todes,
am dritten Tage auferstanden von den Toten,
aufgefahren in den Himmel;
er sitzt zur Rechten Gottes,
des allmächtigen Vaters;
von dort wird er kommen,
zu richten die Lebenden und die Toten.
Ich glaube an den Heiligen Geist,
die heilige christliche Kirche,
Gemeinschaft der Heiligen,
Vergebung der Sünden,
Auferstehung der Toten
und das ewige Leben. Amen.
Um getauft zu werden, brauchen Jugendliche oder Erwachsene keine Patin bzw. keine Paten. Sie sprechen das christliche Glaubensbekenntnis selbst. Zur Taufvorbereitung wird in den Gemeinden ein Taufkurs für Erwachsene oder Taufgespräche angeboten. Hier sind Zeit und Raum für alle Fragen.
Die Taufe ist ein Sakrament, das von fast allen christlichen Kirchen anerkannt und praktiziert wird. Alle im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes Getauften gehören zur weltweiten Christenheit. Evangelisch Getaufte sind eingeladen, am christlichen Leben ihrer evangelischen Gemeinde vor Ort teilzunehmen und es mitzugestalten.
Der Ablauf der Tauffeier
Die Taufe kann im regelmäßigen Sonntagsgottesdienst der Gemeinde oder in einem eigenen Taufgottesdienst gefeiert werden. Dies ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Eine schöne Tradition sind die Taufen von Erwachsenen in der Feier der Heiligen Osternacht oder am Ostertag selber.
Im ersten Teil der Taufe steht der biblische Taufspruch im Mittelpunkt. In einer Ansprache/Predigt wird er für das Leben des Täuflings und der Anwesenden ausgelegt. Musik und Gesang gehören zur Feier.
Im zweiten Teil der Feier wird die eigentliche Taufhandlung vollzogen: Sie beginnt mit den Fragen an die Eltern und Patinnen oder Paten. Bei Jugendlichen oder Erwachsenen werden diese selbst gefragt. Es folgt das Bekenntnis des christlichen Glaubens mit den Worten des frühchristlichen ökumenischen Glaubensbekenntnisses. Besonders zeichenhaft ist der Wasserritus. Die Taufkerze wird, falls vorhanden, entzündet und ein gemeinsames Lied gesungen.
Der Schlussteil des Gottesdienstes ist geprägt von den Fürbitten für die oder den Getauften, die Familie und für wichtige Anliegen. Mit dem Segen werden alle Teilnehmenden in den Tag entlassen.
Hier ist eine kleine Auswahl von Taufsprüchen:
Der Herr ist mein Licht und mein Heil; vor wem sollte ich mich fürchten? Der Herr ist meines Lebens Kraft; vor wem sollte mir grauen? Psalm 27,1
Er hat seinen Engeln befohlen, dass sie dich behüten auf allen deinen Wegen, dass sie dich auf den Händen tragen und du deinen Fuß nicht an einen Stein stößt. Psalm 91,11.12
Von allen Seiten umgibst du mich und hältst deine Hand über mir. Psalm 139,5
Fürchte dich nicht, denn ich habe dich erlöst; ich habe dich bei deinem Namen gerufen, du bist mein. Jesaja 43,1
All eure Dinge lasst in der Liebe geschehen! 1.Korinther 16,14
Ist jemand in Christus, so ist er eine neue Kreatur; das Alte ist vergangen, siehe, Neues ist geworden. 2.Korinther 5,17
Gott hat uns nicht gegeben den Geist der Furcht, sondern der Kraft und der Liebe und der Besonnenheit. 2.Timotheus 1,7
Die Vorbereitung der Taufe
Wenn Sie Ihr Kind oder sich selbst taufen lassen wollen, wenden Sie sich bitte an das Pfarramt Ihrer Gemeinde. Die Pfarrerin oder der Pfarrer werden einen Termin mit Ihnen vereinbaren, um das Fest in Ruhe besprechen zu können. Bitte halten Sie zu diesem Gespräch die Geburtsurkunde des Täuflings bereit. Die Standesämter stellen bei Geburten in der Regel eine Bescheinigung „für religiöse Zwecke“ aus. Bei erwachsenen Taufinteressenten ist das Familienstammbuch ausreichend. Sollten Sie vor dem Gespräch das Anmeldeformular zur Taufe schon erhalten haben, füllen Sie es bitte vor dem Gespräch aus.
Bei einer Kindertaufe ist es wertvoll, wenn neben den Eltern auch die Patinnen und Paten bei dem Vorgespräch dabei sind. Sie haben eine wichtige Funktion in der Lebensbegleitung und auch im Taufgottesdienst.
Bei diesem Treffen wird besprochen, wie die Tauffeier ablaufen soll. Bei vielen Elementen (den Liedern, der Musik, den Fürbitten, der Taufkerze) können Sie die Feier mitgestalten. Vorschläge wird Ihnen Ihr Pfarrer oder Ihre Pfarrerin machen.
Wichtig ist die Auswahl eines Taufspruches. Dieser biblische Vers soll den Getauften oder die Getaufte ein Leben lang begleiten. Wählen Sie ihn mit Sorgfalt aus und besprechen Sie mit Ihrem Pfarrer oder Ihrer Pfarrerin die Entscheidung.
Fragen zur Taufe
*Wie alt sollte mein Kind zur Taufe sein?
Unsere Kirche tauft aus Glaubensgründen bereits Kleinkinder. Daneben ist eine Taufe in jedem Alter möglich. Besprechen Sie Ihre Einschätzungen und Fragen am besten einmal mit einer Pfarrerin oder einem Pfarrer.
*Wer kann Taufpate oder Taufpatin werden?
Alle getauften und konfirmierten evangelischen Christen. Patin oder Pate kann nicht werden, wer keiner christlichen Kirche angehört. Wer aus der Kirche ausgetreten ist, hat damit auch das Recht aufgegeben, Taufpate zu sein.
*Was ist eine Patenbescheinigung? Kommt der Pate oder die Patin nicht aus der Kirchengemeinde des Täuflings, werden sie um eine Patenbescheinigung gebeten. Die stellt das Heimatpfarramt des Paten oder der Patin aus. Die Patenbescheinigung bestätigt die Kirchenzugehörigkeit der Patinnen und Paten.
*Müssen die Eltern Mitglied der Kirche sein?
Die Eltern verpflichten sich in der Tauffrage zur christlichen Erziehung ihres Kindes. Deshalb sollte nach Möglichkeit ein Elternteil Mitglied einer christlichen Kirche sein.
*Gibt es eine ökumenische Tauffeier?
Obwohl die evangelische Taufe in fast allen Kirchen Gültigkeit hat, gibt es noch keine gemeinsame ökumenische Tauffeier. Es gibt allerdings viele Möglichkeiten, ökumenische Elemente in die Tauffeier einfließen zu lassen. Fragen Sie Ihren Pfarrer oder Ihre Pfarrerin.
Sie suchen Ansprechpartner in Ihrer Kirchengemeinde?
Bitte schreiben Sie uns Ihren Namen und Anschrift, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können.
Die Konfirmation – Was Sie schon immer einmal wissen wollten!
Wer konfirmiert wird, erlangt durch die Konfirmation in der Gemeinde besondere Rechte:
– Konfirmierte dürfen wählen und gewählt werden.
– Konfirmierte dürfen Paten sein.
– Konfirmierte dürfen am Abendmahl teilnehmen.
– Konfirmierte kennen sich aus und reden mit in der Gemeindevertretung.
Warum gibt es die Konfirmation und warum ist sie nötig?
Die Konfirmation ist notwendig, weil bei der Taufe sprichwörtlich über „deinen Kopf hinweg…“ über deinen Glauben entschieden wurde. Du verdienst eine faire Chance, dich mit deinem Getauft-Sein auseinander zu setzen.
Schließlich haben Deine Eltern und Paten Dir diese Chance bei Deiner Taufe versprochen. Konfirmation ist ein Angebot, ja ein „Service“ der Kirche. Jeder Mensch stellt sich grundsätzliche Lebens- und Glaubensfragen. Mit der Konfirmation bestätigst Du selber, was Eltern und Paten am Taufstein für dich versprochen haben: Ein Leben mit Gott, ein Leben im Glauben, ein Leben in christlicher Gemeinschaft.
Wieder gilt: Du verdienst eine faire Chance, auf diese Fragen eine Antwort zu bekommen. Du hast ein Recht darauf, dem Pfarrer, den Eltern oder den Paten „Löcher in den Bauch zu fragen“ und sie sind verpflichtet, Dir zu antworten. Konfirmation ist – nicht zuletzt – ein Ausdruck des Segens Gottes. Es ist ein zentraler Teil unseres Glaubens, dass Gott sich zu jedem von uns stellt und uns die Kraft zum Leben geben will, die wir brauchen. Durch die Konfirmation wird deutlich, dass Du, so wie Du bist, von Gott akzeptiert und geliebt bist. Jugendliche haben das Recht, sich in Glaubensfragen eine eigene Meinung zu bilden und in der Kirche mit eigener Stimme zu reden. Weil dazu bestimmte Kenntnisse notwendig sind, ist das Konfirmanden-Kursprogramm so aufgebaut, dass Du selbständig Deine Überzeugung in der Kirche aussprechen und mit anderen Jugendlichen Dein Leben in der Kirchengemeinde gestalten kannst (z.B. im Jugendclub, als Teilnehmer/in, als Mitarbeiter/in. Du wirst also auch etwas davon haben, wenn Du es willst.
In den Gemeinden werden Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren konfirmiert. In der Regel nach acht Schuljahren. Das hängt mit einer alten Tradition zusammen, dass Jugendliche nach ihrem Volksschulabschluss (8.Klasse) mit dem Segen und dem öffentlichen Bekenntnis zum Glauben ihre Familien zu einer Ausbildung verlassen haben. Heute ist das anders, aber der Ritus zum „Erwachsenwerden“ ist geblieben. Daher laden wir dich ein, mit uns ins Gespräch zu kommen.
Du bist herzlich willkommen! Wir freuen uns auf Dich! Wir wünschen Dir Gottes Segen.
Die Trauung – Was Sie schon immer einmal wissen wollten!
„Eine glückliche Ehe ist eine größere Wundertat Gottes als die Teilung des Schilfmeeres.“ (Jüdisches Sprichwort)
Am Anfang ist die Liebe zwischen zwei Menschen. Sie lebt jedoch nicht allein aus sich, kann allein nicht überleben. In der kirchlichen Trauung wird die Liebe zwischen den beiden in den Horizont der Schöpfung eingezeichnet: Liebe ist nicht persönlicher Verdienst und ist auch nicht käuflich. Sie braucht regelmäßige Pflege, von den Liebenden und von der Welt, in der sie leben. Sie ist ein Geschenk Gottes. Dankbarkeit und Freude prägen deshalb die kirchliche Feier.
In der Trauung empfängt das Brautpaar den Segen Gottes. Den beiden Liebenden wird in der gottesdienstlichen Feier versichert, dass Gottes Segen sie in ihrem Wagnis „Ehe“ begleitet. Denn es ist alles andere als selbstverständlich, dass zwei Menschen mit ihren je eigenen Träumen und Wünschen, Lebensplänen und -geschichten, Fähigkeiten und blinden Flecken eine feste und lebenslange Beziehung eingehen wollen und können.
Dass sie eine dauerhafte Beziehung wollen, machen die Brautleute im Trauversprechen öffentlich. Sie bringen vor der Festgemeinde und Gott zum Ausdruck, was sie einander bedeuten und was sie sich einander versprechen. Wie Gottes Verheißung für gute und schlechte Tage gilt, wollen Partner und Partnerin in schönen und schweren Stunden zusammen bleiben, ihre Liebe gestalten und wachsen lassen.
Vorbereitung der Trauung
Das Brautpaar meldet im Pfarramt den Wunsch einer kirchlichen Trauung an. Mit der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer kommt es dann zum Vorbereitungsgespräch (Traugespräch). Für dieses Gespräch gibt es kaum feste Regeln. Meist geht es aber um die Gestaltung des Gottesdienstes und um das Paar selbst: die Liebe, wie sich beide kennen gelernt haben, was ihnen an einander wichtig ist und was sie von ihrer Beziehung erwarten. Das Brautpaar kann sich auf das Gespräch mit folgenden Fragen vorbereiten:
- Gibt es einen Bibelspruch, einen Liedvers oder sonst einen Text, der uns beiden viel bedeutet? (Trauspruch)
- Wollen wir Lieder und Musik mit auswählen? Welche Lieder wollen wir singen?
- Sollen Verwandte und Freunde den Gottesdienst mit gestalten?
- Welche Blumen wünschen wir uns in der Kirche?
Das kirchliche Trauformular können Sie sich vorab von Ihrem Pfarramt zuschicken lassen und dann ausgefüllt zum Traugespräch mitbringen.
Und nicht vergessen: Stammbuch spätestens zur kirchlichen Trauung mitbringen! Für unsere Kirche ist die Heirat auf dem Standesamt (bürgerliche Eheschließung) der rechtsverbindliche Akt. Erst wenn ein Paar standesamtlich verheiratet ist, kann die kirchliche Trauung gefeiert werden.
Trauversprechen
In den Traufragen versprechen sich Braut und Bräutigam einander. Meist wählen die Brautleute die erste, bekannte Form, bei der sie lediglich kurz auf die Frage des Pfarrers bzw. der Pfarrerin antworten. In den allermeisten Fällen ist ein Pfarrer bzw. eine Pfarrerin offen für persönliche Textvorschläge des Brautpaars. Im Vorbereitungsgespräch wird dafür Gelegenheit sein. Drei Varianten sollen die weiteren Gedanken anregen.
1. Form – für die besonders aufgeregten Paare:
Pfarrer/Pfarrerin: Mit diesen Worten bezeugt die Heilige Schrift, dass die Ehe eine gute Gabe Gottes ist. Auch eure Ehe will Gott schützen und segnen. So frage ich euch vor Gott und dieser Gemeinde:
zum Bräutigam:
Max, willst du Monika, die Gott dir anvertraut, als deine Ehefrau lieben und ehren und die Ehe mit ihr nach Gottes Gebot und Verheißung führen in guten und in schweren Tagen, bis der Tod euch scheidet, so antworte: Ja, mit Gottes Hilfe.
Bräutigam: Ja, mit Gottes Hilfe.
zur Braut:
Ebenso frage ich dich, Monika, willst du Max, den Gott dir anvertraut, als deinen Ehemann lieben und ehren und die Ehe mit ihm nach Gottes Gebot und Verheißung führen in guten und in bösen Tagen, bis der Tod euch scheidet, so antworte: Ja, mit Gottes Hilfe.
Braut: Ja, mit Gottes Hilfe.
2. Form: Gegenseitiges Versprechen
Erfahrungsgemäß sind die beiden Eheleute sehr aufgeregt. Der auswendig gelernte Text ist nicht mehr präsent. Meist kann mit dem Pfarrer, der Pfarrerin verabredet werden, dass er, sie den geschriebenen Text für die Brautleute gut lesbar hält.
Bräutigam:
Monika, ich nehme dich als meine Ehefrau aus Gottes Hand. Ich will dich lieben und achten, dir vertrauen und treu sein. Ich will dir helfen und für dich sorgen, will dir vergeben, wie Gott uns vergibt. Ich will zusammen mit dir Gott und den Menschen dienen. Solange wir leben. Dazu helfe mir Gott.
Braut:
Max, ich nehme dich als meinen Ehemann aus Gottes Hand. Ich will dich lieben und achten, dir vertrauen und treu sein. Ich will dir helfen und für dich sorgen, will dir vergeben, wie Gott uns vergibt. Ich will zusammen mit dir Gott und den Menschen dienen. Solange wir leben. Dazu helfe mir Gott.(Amen)
3. Form: das Brautpaar spricht das Versprechen gemeinsam oder abwechselnd
Pfarrer/Pfarrerin:
Gott vertraut euch einander an. Aus den Worten der Heiligen Schrift habt ihr gehört, wie Gott euch in eurer Ehe leiten und segnen will. Bekennt euch nun dazu vor Gott und dieser Gemeinde.
Brautpaar:
Wir wollen in unserer Ehe nach Gottes Willen leben und auf seine Güte vertrauen. Wir wollen in Freud und Leid zusammenhalten unser Leben lang. Wir wollen gemeinsam für andere da sein und tun, was dem Frieden dient. Dazu helfe uns Gott.(Amen)
„Einen Menschen lieben heißt, ihn so sehen, wie Gott ihn gemacht hat.“ (Dostojewski)
Ablauf des Gottesdienstes
Ein Traugottesdienst kann – grob gesagt – in drei Teile eingeteilt werden. Im ersten Teil werden Brautpaar und Festgemeinde mit einem biblischen Wort begrüßt. Gebet und Lied/Musik dienen der Sammlung und dem Lobpreis Gottes. Er hat diese Liebe angestiftet. Ohne seinen Segen könnte sie nicht leben.
Mit der Predigt über den Trauspruch beginnt der mittlere Abschnitt. Es folgt die eigentliche Trauung, in der Reihenfolge: Schriftlesung aus Altem und Neuen Testament, Trauversprechen der Eheleute, Segen für die junge Ehe. Wünscht sich das Ehepaar ein gemeinsames Abendmahl, schließt dies jetzt an.
Im Schlussteil folgen Fürbitten, Vaterunser und mit dem Segen Gottes entlässt der Pfarrer, die Pfarrerin Brautpaar und Traugemeinde in den folgenden Festtag.
Fragen zur Trauung
*Wir möchten ökumenisch getraut werden. Ist dies möglich?
Was der Volksmund mit ökumenischer Trauung bezeichnet, ist leider noch keine echte gemeinsame Trauung der beiden großen Konfessionen. Es wird entweder die römisch-katholische Trauung in einer römisch-katholischen Kirche gefeiert mit Beteiligung eines evangelischen Geistlichen, einer evangelischen Geistlichen. Oder aber die Trauung findet in einer evangelischen Kirche statt mit Beteiligung eines römisch-katholischen Pfarrers, dann ist es eine evangelische Trauung. In beiden Fällen empfiehlt sich, besonders frühzeitig den Kontakt mit dem Pfarramt aufzunehmen.
Wünschen beide eine evangelische Trauung, sollte die römisch-katholische Ehepartnerin, bzw. der -partner vor der Trauung in der jeweiligen katholischen Pfarrei die „Befreiung von der Formpflicht“ beantragen.
*Ist „bis der Tod euch scheidet“ nicht zu vollmundig?
Die Liebe zwischen Mann und Frau ist ein Geschenk Gottes. Dem verbindlichen Miteinander gilt Gottes Verheißung für gute und schlechte Tage. Die evangelische Kirche hält deshalb an der inhaltlichen Aussage zur „Unverbrüchlichkeit“ der Ehe fest. Mit dem Versprechen verschließen die Brautleute nicht die Augen vor der traurigen Tatsache, dass Ehen scheitern können. Sie zeigen einander und der Gemeinde damit jedoch die Bereitschaft, in schweren Zeiten für ihre Liebe alles ihnen mögliche geben zu wollen. Ist das Paar in einem Konflikt überfordert, kann Hilfe von einer Beratungsstelle verhindern, dass Partner und Partnerin aufgeben, bevor sie scheitern.
*Kann kirchlich getraut werden, wenn der Partner oder die Partnerin nicht Mitglied der (jeweiligen) Kirche ist?
Ja, unter bestimmten Umständen.
Ist der Partner, die Partnerin Mitglied einer christlichen Kirche, die sich in der „Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen“ (AcK) zusammen geschlossen haben, wird die übliche Trauung gefeiert. Im Traugespräch sind die relevanten Fragen offen zu benennen.
Gehört der Partner oder die Partnerin keiner christlichen Kirche an, kann ein „Gottesdienst anlässlich der Eheschließung“ zwischen einem evangelischen Christen und einem Nichtchristen gefeiert werden. Dieser Gottesdienst respektiert die nicht-christliche oder ablehnende Haltung der Partnerin, des Partners: es ist keine Trauung. Einzelheiten teilt Ihnen das zuständige Pfarramt mit.
*Kann ich kirchlich getraut werden, wenn ich geschieden worden bin?
Es ist eine traurige Tatsache, dass Ehen scheitern. Schuld haben und „Sich-Schuldig-Fühlen“ ist unterschwelliges Thema in nahezu jeder Trennung. Geschiedene bringen in der kirchlichen Trauung den Wunsch nach Vergebung und Neuanfang zum Ausdruck. Beides schenkt Gott. Die erneute Trauung stellt die Kirche jedoch vor einem Konflikt. Das christliche Verständnis kennt nämlich keine zweite oder dritte Trauung. Die erste wird auch in keinem menschlichen Ritual aufgehoben. Der Pfarrer, die Pfarrerin wird in einem persönlichen Gespräch die Motive für den Wunsch nach einer kirchlichen Trauung erfragen. Daraufhin muss er, muss sie entscheiden, ob er, ob sie dem Wunsch des Paares entsprechen kann.
*Wann ist eine Eheberatung sinnvoll?
Eheberatungsstellen helfen in akuten Krisen. Schnellstmöglich und verbindlich wird an einer gemeinsamen Lösung gearbeitet. Aber auch Erfahrungen und Anregungen für die alltägliche Pflege der Liebe gibt das geschulte Personal an Eheleute weiter. In fast jeder größeren Stadt gibt es Eheberatungsstellen. Die Kirchen nehmen auch einen Teil der Verantwortung wahr, den sie für die Beziehung zwischen zwei Menschen haben. Gottes Liebe und Fürsorge zeigt sich in der konkreten Begleitung durch Menschen. Erste Anlaufadressen finden Sie auch über ihr zuständiges Pfarramt. Wir vereinbaren gerne mit Ihnen ein vertrauliches (Seelsorge-)Gespräch.
*Ich hätte gern Erinnerungsfotos vom Gottesdienst!? Oft stört das Filmen und Fotografieren während des Gottesdienstes, es lenkt ab und findet oft in unpassenden Momenten statt.
Sprechen Sie mit der Pfarrerin, dem Pfarrer, sie werden beraten und können mit dem Fotografen Absprachen treffen. Es ist auch möglich, nach der Trauung Fotografien in der Kirche zu tätigen. So behält der eigentliche Gottesdienst seine ganze Würde und Andacht und für das Familienalbum ist auch gesorgt. Bitte weisen Sie auch rechtzeitig Ihre Gäste auf diesen Wunsch hin.
*Kann ich in einer anderen Kirche oder im Grünen heiraten?
Grundsätzlich haben Sie die freie Wahl des Trauortes. Besprechen Sie Ihre Vorstellungen frühzeitig mit Ihrer Pfarrerin, Ihrem Pfarrer. Die Trauung fern ab von Ihrer Gemeinde hat jedoch einige Nachteile. Achten Sie darauf, dass Sie in diesem Fall auch Ihre Gemeinde ein bisschen besser kennen lernen. Vor allem dann, wenn Sie an Kinder denken. Viele Kirchengemeinden haben Krabbelgruppen und Kindergärten, bieten Kindergottesdienste und Kinderbibeltage an. Auch in unserer Gemeinde hat die Kinder- und Jugendarbeit einen hohen Stellenwert. Nähere Informationen erhalten Sie auch über das Pfarramt.
*Was kostet die Trauung in einer Evangelischen Kirche?
Die Regeln hierzu sind von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich. Es gibt Kasualgebühren und auch Spendenwünsche, mit denen Sie die Arbeit der Gemeinde vor Ort unterstützen. Kosten entstehen auch für Musik, Chöre, Kirchenschmuck, Küsterdienst, Läutergeld, Fahrtkosten oder Kopien. Verbindliche Auskunft gibt Ihnen Ihr zuständiges Pfarramt.
*Der Vater der Braut will seine Tochter in die Kirche führen? Dieser Brauch fand auch Einzug in die evangelische Kirche. Er ist belastet von seiner patriarchalen Vorstellungswelt, aus der er stammt: Die Frau ist Eigentum des Mannes. Aus der Hand des Vaters nimmt der neue Eigentümer seinen Besitz entgegen.
Manchen Vätern fällt es so leichter, sich von ihrer Tochter zu lösen. Oder aber sie brauchen einen Auftritt im Gottesdienst. Sprechen Sie die Möglichkeiten mit Ihrer Pfarrerin, mit Ihrem Pfarrer ab.
Es ist wichtig, das die Hochzeit nach den jeweiligen Möglichkeiten zu Ihrem schönsten Tag wird.
Die Trauerfeier – Was Sie schon immer einmal wissen wollten!
„Sei getreu bis an den Tod, so will ich dir die Krone des Lebens geben.“
Offenbarung 2,10
Jesus Christus spricht:
Ich bin die Auferstehung und das Leben.
Wer an mich glaubt, der wird leben, auch wenn er stirbt;
und wer da lebt und glaubt an mich, der wird nimmermehr sterben.
Johannes 11,25ff
„Leben wir, so leben wir dem Herrn,
sterben wir, so sterben wir dem Herrn.
Darum wir leben oder sterben, so sind wir des Herrn.“
Röm 14,7-8
Das Thema Tod und Sterben ist in unserer Gesellschaft leider oft zum Tabu-Thema geworden. Immer weniger Menschen setzen sich mit dem Sterben und ihrem Tod oder dem der engsten Angehörigen auseinander.
Wir machen Ihnen Mut, sich hier rechtzeitig Rat und Beratung einzuholen. Auch Kinder und Jugendliche sollten sich schon mit diesem Thema auseinandersetzen und lernen, natürlicher damit umzugehen.
Den Meisten gelingt es durch das Gespräch und die Auseinandersetzung, ihre eigenen Ängste und Sorgen abzubauen und mit dem Thema besser umzugehen. Als Christen ist uns im Glauben zugesagt – über den irdischen Tod hinaus – das ewige Leben zu erlangen. Diese Zusage gibt Trost und Halt, Hoffnung und Zuversicht.
Hier sind einige Fragen aufgezeichnet, die häufig gestellt werden. Nutzen Sie auch das persönliche Gespräch bei Ihrem Pfarrer, Ihrer Pfarrerin vor Ort.
*Was muss ich tun, wenn ein Verwandter oder Bekannter im Sterben liegt?
Es ist hilfreich, wenn man vor dem Sterben mit dem/der Betroffenen selbst über den Tod, zumindest aber über die Trauerfeier und die Bestattung reden und die Wünsche und Vorstellungen in Erfahrung bringen kann.
Im Sterbeprozess ist es hilfreich, wenn der Sterbende nicht allein gelassen wird. Informieren Sie auch die Angehörigen und Freunde, damit sie gegebenenfalls persönlich Abschied nehmen können. Gestalten sie den Raum möglichst schön. Blumen, eine Kerze oder auch Erinnerungsfotos erleichtern die Situation.
*Wann sollte ich den Pfarrer holen?
In der kirchlichen Tradition wird mit dem/der Betroffenen und den Angehörigen noch vor dem Ableben eine kurze Andacht und das letzte Abendmahl gefeiert.
In, mit und unter den Elementen von Brot und Wein ist Christus gegenwärtig. Das Abendmahl erinnert an den Tod und die Auferstehung Jesu Christi. Mit unserer Taufe sind wir in seinen Tod und somit auch in seine Auferstehung hineingetauft. Christus sagt uns das ewige Leben zu. Das Abendmahl ist das Zeichen der Hoffnung, der Gemeinschaft und der Vergebung!
Ist die Feier des Heiligen Abendmahles nicht mehr möglich, erleichtert die Andacht durch Gebet und Lesung das Abschiednehmen.
Kommt der Tod überraschend, so empfiehlt es sich den Pfarrer zum gemeinsamen Abschiednehmen zu rufen. Er hilft Ihnen mit der Situation besser umzugehen und berät sie über die folgenden Schritte.
*Was ist eine Aussegnung? Wann wird der Leichnam abgeholt?
Die Aussegnung geschieht durch den Pfarrer, die Pfarrerin, bevor der/die Verstorbene das Haus verlässt. Für den eigenen Trauerprozess empfiehlt sich ein ruhiges und überlegtes Abschiednehmen. Sie haben in der Regel 24 bis 48 Stunden Zeit um sich vom Verstorbenen würdig zu verabschieden. Sie sollten sich hierzu Zeit nehmen, denn diese Verabschiedung lässt sich nicht wiederholen. Sie sollten sich gegebenenfalls weder vom Bestattungsinstitut noch von anderen Angehörigen oder Freunden hierbei drängen lassen!
*Wer entscheidet, wie ein verstorbener Angehöriger bestattet wird?
Oft äußern Menschen Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit auch respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, sollten sich die Angehörigen daran halten. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten.
*Kann jemand, der nicht in der Kirche war, kirchlich beerdigt werden?
Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit auch, dass er auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Stattdessen kann ein Redner eine Trauerfeier durchführen. Die Kosten für den Redner müssen Sie selbst bezahlen, und die Bestattung gilt dann nicht als kirchliche Bestattung. Wenn Sie als Angehörige Trost suchen, können Sie sich selbstverständlich an Ihre Kirchengemeinde wenden. In Ausnahmefällen entscheidet der Pfarrer vor Ort nach einem seelsorgerlichen Gespräch über eine christliche Beerdigung.
*Gibt es eine ökumenische Bestattung? Eine Bestattung erfolgt in der Regel in der eigenen Konfession. Ausnahmen müssen mit dem zuständigen Pfarramt abgesprochen werden.
*Kann jemand, der Selbstmord begangen hat, kirchlich bestattet werden?
Ja, ein Selbstmord ist kein Hinderungsgrund für eine kirchliche Bestattung.
*Was ist eine Aussegnung?
Nach der alten Tradition wurde von dem Verstorbenen im Haus Abschied genommen. In vielen Dörfern gibt es diese Tradition der Aussegnung des Verstorbenen im Wohnhaus noch immer. Fragen Sie in Ihrem Gemeindepfarramt und beim Pfarrer/Pfarrerin um Rat und äußern Sie Ihre Wünsche.
*Kann ich oder mein Verwandter auf einem Friedhof meiner Wahl bestattet werden?
Mit der Kirche gibt es dabei keine Probleme. Es liegt eher an den Ordnungen der örtlichen Friedhofsverwaltungen, ob sie eine Bestattung Auswärtiger zulässt.
*Was kostet eine Beerdigung? Was kostet der Pfarrer? Den seelsorgerlichen Dienst Ihres Pfarrers/ Ihrer Pfarrerin, regeln die Gemeinden vor Ort unterschiedlich. Gebührenordnungen und Spenden dienen zur Unterstützung der Kirchgemeinden vor Ort.
Neben den Kosten für Sarg, Grab und Kränze können Gebühren für die Nutzung der Friedhofskapelle und die Inanspruchnahme des Organisten oder der Organistin, des Läuters, des Chores oder der Instrumentalmusik hinzukommen. Genaue Regelungen treffen Sie bitte mit dem zuständigen Bestattungsinstitut und dem Pfarramt.
*Wer entscheidet über Ort und Termin der Trauerfeier?
Über den Ort, den Termin und den Zeitpunkt der Trauerfeier müssen Sie mit Ihrem Pfarrer, Ihrer Pfarrerin persönlich sprechen. Diese/r wird mit Ihnen gemeinsam den Termin finden und weitere Absprachen mit dem Bestattungsinstitut treffen. Um mögliche Missverständnisse zu vermeiden empfiehlt es sich keine anderen Absprachen vorher zu treffen. Ihre Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt!
*Muss bei einer Trauerfeier unbedingt gesungen werden?
Natürlich kann man auf Lieder bei der Trauerfeier verzichten. Aber bedenken Sie, der Gesang kann hilfreich sein und Ihnen in Ihrem Schmerz Trost spenden. Auch wenn Sie selbst nicht singen wollen oder können, gibt es meist Menschen im Trauergottesdienst, die mitsingen. Es ist für sie – neben dem Gebet – oft die einzige Möglichkeit sich bei der Trauerfeier aktiv mit einzubringen.
*Kann ein Chor, Instrumentalmusik oder auch Musik vom Band erfolgen?
Über den Ablauf und den Inhalt der Trauerfeier spricht Ihr Pfarrer, Ihre Pfarrerin mit Ihnen und erklärt den Verlauf, die Abfolge und die einzelnen Elemente. In besonderen Fällen wird auch die Musik vom Band ermöglicht! Ihre Wünsche und die der Angehörigen werden hier in der Regel respektiert!
*Was ist der Unterschied zwischen Urnenbeisetzung und Erdbestattung?
Die Trauerfeier ist in Anwesenheit des Sarges und auch der Urne möglich, unabhängig ob eine Urnen (Feuerbestattung) oder Erdbestattung geplant ist.
Findet die Trauerfeier in Anwesenheit des Sarges statt, erfolgt bei einer Erdbestattung die Beisetzung gleich anschließend. Bei einer Feuerbestattung erfolgt die Urnenbeisetzung in der Regel in der darauf folgenden Woche oder später. Findet eine Trauerfeier im Beisein der Urne statt, erfolgt die Urnenbeisetzung in der Regel gleich im Anschluss.
Beispiel einer Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung: Musik/Einzug 01. Musik 02. Friedensgruß 03. Einleitung 04. Biblisches Votum 05. Psalmengebet 06. Lied – Befiehl du deine Wege oder So nimm denn meine Hände oder… 07. Predigt 08. Predigtlied – Von guten Mächten wunderbar geborgen oder… 19. Gebet 10. Geleitwort Gang zum Grab mit Musik. Am Grab 01. Lesung 02. Abschiedswort 03. Urne ins Grab! 04. Erdwurf Pfarrer 05. Biblisches Votum 06. Vaterunser 07. Segen 08. Erdwurf der Angehörigen (Chor- und/oder Instrumentalmusik wird im Ablauf eingebaut!)